Informationen für Patient*innen

Liebe Patientin, lieber Patient,

In diesem Bereich möchten wir Ihnen gerne Informationen über die Aufnahme und die Entlassung in unserem Krankenhaus geben, um Ihnen dabei behilflich zu sein, sich schnell im Krankenhaus zurecht zu finden.

In der Abteilung "Patient*innenmanagement" werden die Verarbeitung der Patient*innendaten, die medizinische Dokumentation erbrachter Leistungen und deren Abrechnung vereint.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Wenn Sie gesetzlich oder freiwillig versichert sind, übernimmt der Kostenträger meistens die anfallenden Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen. Bei bestimmten medizinischen Behandlungen, z. B. kosmetischen Eingriffen, sollten Sie vorher Rücksprache zwecks
Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse halten.

Jede*r Patient*in kann die anfallenden Kosten aber auch selber tragen. Hier ist es wichtig, dass man sich im Vorfeld der Behandlung mit dem Krankenhaus in Verbindung setzt und einen Kostenvoranschlag anfordert.

Jede*r gesetzlich Versicherte in Deutschland muss eine Eigenbeteiligung leisten (derzeit zehn Euro pro Tag).Dieser Betrag ist für das Krankenhaus ein durchlaufender Posten und wird direkt an die Krankenkasse weitergeleitet.

Wenn Sie privat zusatzversichert oder als reine*r Privatpatient*in zu uns ins UKM Marienhospital Steinfurt kommen, erfolgt der Aufnahmeprozess genauso wie bei gesetzlich versicherten Patient*innen. Ihre private Zusatzversicherung übernimmt in den meisten Fällen das Ein- bzw. Zweibettzimmer und die medizinische Behandlung durch die Chefärztin/den Chefarzt.

Hierzu werden mit der Patientin/dem Patienten Wahlleistungsverträge abgeschlossen. Diese beinhalten u. a. Informationen zu den Komfortleistungen während Ihres stationären Aufenthaltes, für die Sie sich entschieden haben. Die stationäre Abrechnung berechnet der Krankenkasse auf Grundlage dieser Verträge die erbrachten Leistungen.

Sie haben als gesetzlich versicherte*r Patient*in immer die Möglichkeit, alle Komfortleistungen des Krankenhauses in Anspruch zu nehmen. Hierzu bedarf es lediglich einer kurzen Information vor Beginn Ihres Krankenhausaufenthaltes. Nach Unterschrift des notwendigen Behandlungs- sowie Wahlleistungsvertrages rechnen wir die erbrachten Privatleistungen im Nachhinein mit Ihnen ab.

So genießen Sie alle Vorteile einer privatärztlichen Behandlung.

 
 

Wir sind für Sie da:

UKM Marienhospital Steinfurt

Mauritiusstr. 5
48565 Steinfurt

Ihr direkter Kontakt ins UKM Marienhospital Steinfurt

Betroffenenrechte und Datenschutz-Informationen

Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten

Entsprechend der EU-DSGVO stehen Ihnen sogenannte Betroffenenrechte zu, das heißt Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können.

Geltendmachung von Betroffenenrechten nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und Datenschutzinformationen gemäß Artikel 13 DSGVO

Hinweisgebersystem am UKM MHS