Besuchsverbot am UKM MHS mit Ausnahmen

Pressemitteilung des Kreis Steinfurt vom 02.11.2020 und Ausnahmen am UKM Marienhospital Steinfurt

Seit dem 02. November (Montag) besteht in allen Krankenhäusern im Kreis Steinfurt ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausnahmen des Besuchsverbots am UKM MHS sind nur aus sozialen, rechtlichen oder medizinischen Gründen nach Abstimmung mit der Fachärztin oder dem Facharzt zugelassen. Dazu gehören der Besuch von schwerstkranken und sterbenden Patienten, von Kindern ebenso wie die Begleitung bei der Besprechung lebensverändernder Indikationen.

Bitte beachten Sie jedoch: Die Mitarbeitenden der Pforte sind angewiesen, ausschließlich Besucher mit vorliegender, tagesaktuellerZutrittserlaubnis und Personalausweis passieren zu lassen. Ohne vorliegende Zutrittserlaubnis wird kein Zutritt gewährt.

 

Als Hintergrundinformation die Pressemitteilung des Kreises Steinfurt vom 02.11.2020:

Ab heute besteht in den Krankenhäusern im Kreis Steinfurt ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur aus sozialen oder medizinischen Gründen nach Abstimmung mit der Chefärztin bzw. dem Chefarzt zugelassen.

Die Krankenhäuser nehmen eine existenzielle Rolle in der Pandemiebekämpfung ein. Daher müssen Krankenhäuser alle erforderliche Maßnahmen ergreifen, um Patienten und Personal vor dem Corona-Virus zu schützen. In der derzeitigen Situation hoher Infektionszahlen, die nicht auf einzelne Bevölkerungsgruppen oder örtliche Geschehen beschränkt sind, sind daher weitreichende Einschränkungen der Besuchsregelungen erforderlich.

In einem auf Einladung des Kreises Steinfurt erfolgten gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen den Vertretern aller Akutkrankenhäuser im Kreis wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemieentwicklung von diesen eine einheitliche Besuchsregelung für die Krankenhäuser abgestimmt. Diese Regelung wird bis auf Weiteres für alle Krankenhäuser gelten und dient der Verhinderung von Infektionseinträgen ins Krankenhaus.

Der Kreis Steinfurt begrüßt das abgestimmte einheitliche Vorgehen der Krankenhäuser und unterstützt alle Anstrengungen, die der Pandemiebekämpfung dienen.

 

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