Patient*innen, die zu einer ambulanten oder stationären Operation in unser Haus kommen
Angesichts der aktuellen Infektions-Situation in Deutschland führen wir bei allen ambulanten und stationären OP-Patient*innen vor dem Krankenhausaufenthalt einen PCR-Test durch. Patient*innen, die geplant stationär aufgenommen oder ambulant operiert werden, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen.
Die Organisation des Tests erfolgt durch die aufnehmende Klinik/Abteilung des Krankenhauses und erfolgt am UKM Marienhospital Steinfurt.
Patient*innen, die zu einer Sprechstunde oder einem Untersuchungstermin in unser Haus kommen
Wenn Sie einen Termin in einer unserer Indikationssprechstunden vereinbart haben oder einen Untersuchungstermin / ambulanten Voruntersuchungstermin wahrnehmen möchten, müssen sie eine FFP 2-Maske oder einen medizinischen Mund- Nasenschutz tragen. An der Rezeption des Krankenhauses müssen Sie einen Fragebogen (Ausschluss von Symptomen, die auf eine COVID-Erkrankung hinweisen) ausfüllen und sich ausweisen. Es gilt die 3-G-Regelung: Wer ein Krankenhaus betritt, muss entweder eine Immunisierung durch vollständige Impfung gegen Covid-19 oder alternativ die Genesung nach Erkrankung nachweisen (Erkrankung muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate zurückliegen). Wer das nicht kann, braucht generell den Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltest. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Der Nachweis von 3-G gilt insbesondere auch für Kinder und Jugendliche ab dem Grundschulalter. Notfälle werden selbstverständlich auch ohne den Nachweis einer Immunisierung oder Testnachweis behandelt, hier erfolgen notwendige Tests in der Notaufnahme. Über Einzelheiten werden Sie bei der Terminabsprache informiert.