Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
Entsprechend der EU-DSGVO stehen Ihnen sogenannte Betroffenenrechte zu, das heißt Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können.
Mit dem Auslaufen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und wesentlichen Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes werden wir am UKM MHS ab dem 7. April 2023 weitere Corona-Regelungen außer Kraft setzen.
Ab Freitag, 7. April 2023 entfällt am UKM MHS die Maskenpflicht auch für Besucher*innen.
Ab dem 7. April 2023 werden stationäre Patient*innen nicht mehr bei Aufnahme am UKM MHS getestet. In ausgewählten Situationen, z.B. bei Kontakt mit nachgewiesen Infizierten, möglichem Übertragungsgeschehen oder bei Relevanz für die weitere Behandlung, ist eine Testung weiterhin möglich und empfohlen.
Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
Entsprechend der EU-DSGVO stehen Ihnen sogenannte Betroffenenrechte zu, das heißt Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können.