Patient*innen, die zu einer ambulanten oder stationären Operation in unser Haus kommen
Tests für stationäre Patient*innen
Alle elektiven stationären Patient*innen benötigen einen dokumentierten negativen Antigen-Schnelltest möglichst vom Tag der Aufnahme mit (24h Gültigkeit). Sollte die geplante stationäre Aufnahme so früh am Tag geplant sein, dass die offiziellen Teststellen noch nicht geöffnet haben, werden auch Tests akzeptiert, die am Vorabend durchgeführt wurden (24h Gültigkeit). Alle Tests müssen durch externe, offizielle Testzentren durchgeführt werden. In Ausnahmefällen können die Testungen nach vorheriger Anmeldung auf der aufnehmenden Station erfolgen (z.B. bei schwerer körperlichen Behinderung); bitte sprechen Sie dies schon im Vorgespräch an.
Nach aktuellem Stand sind Tests auch an öffentlichen Teststellen für Patient*innen, die zur Vorbereitung einer stationären Versorgung notwendig sind, weiterhin kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Dort finden Sie auch das Formular "Selbstauskunft", das Sie bei der Teststelle vorlegen müssen.
Testung für ambulante Patient*innen und
Patient*innen, die zu einer Sprechstunde oder einem Untersuchungstermin in unser Haus kommen
- Patient*innen und Begleitpersonen ab 6 Jahren:
Patient*innen und Begleitpersonen müssen vor Betreten des UKM MHS unabhängig vom Immunisierungsstatus einen tagesaktuellen Selbsttest machen. Die Vorlage eines Testnachweises ist nicht erforderlich, die mündliche Angabe bei Zutritt ist ausreichend. Natürlich können auch weiterhin Antigen- oder PCR-Tests an offiziellen Teststellen gemacht werden.Zudem erfolgt weiterhin eine Befragung zu möglichen Symptomen. Bei ambulanten Operationen bleibt es bei den bisherigen Regelungen.
- Patient*innen unter 6 Jahren:
Ambulante Patient*innen unter 6 Jahren benötigen keinen Test, solange sie symptomfrei sind.
Nach aktuellem Stand sind Tests auch an öffentlichen Teststellen für Patient*innen, die zur Vorbereitung einer stationären Versorgung notwendig sind, weiterhin kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Dort finden Sie auch das Formular "Selbstauskunft", das Sie bei der Teststelle vorlegen müssen.
Notfälle werden selbstverständlich auch ohne den Nachweis einer Immunisierung oder Testnachweis behandelt. Hier erfolgt eine Abfrage der Immunisierung in der zuständigen Sprechstunde.